Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei Segeltörns des Veranstalters bc2020 wird das Vertragsverhältnis zwischen Dir als Kunde (Teilnehmer) und bc2020 auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Mit Deiner Anmeldung erkennst Du die bc2020 AGB rechtsverbindlich an.

  1. Mit Deiner schriftlichen Anmeldung bekundest Du rechtsverbindlich gegenüber bc2020 Deine Absicht zum Abschluss eines Törnvertrages (Kojencharter) verbindlich an. Für bc2020 wird der Törnvertrag verbindlich, wenn bc2020 Dir die Buchung schriftlich bestätigt und eine Anzahlung von Dir in Höhe von 50% des Törnpreises eingegangen ist.
  2. Der Restbetrag in Höhe von 50% des Törnpreises ist spätestens 12 Wochen vor Antritt der Reise ohne weitere Zahlungsaufforderung zu überweisen. Liegen zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung und dem Törnbeginn weniger als 12 Wochen, wird der Törnpreis in einem Betrag fällig.
  3. Sollte die Restzahlung nicht bis 10 Wochen vor Törnbeginn bei uns eingegangen sein, kann bc2020 vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
  4. Der Preis umfasst Deine Koje und die Nutzung der Yacht samt qualifizierter Schiffsführung. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht mit Schiffsführer, ausschließlich für die buchenden Personen. Schiffsnebenkosten und Bordkasse fallen nach Aufwand an und werden von Dir als Kunden anteilig beglichen. Dazu zählen u. a. Verpflegung, Treibstoff, Gas, Hafen- bzw. Liegeplatzgebühren, Endreinigung, Regatta und Startgebühren, Kurtaxen, länderspezifische Gebühren, Kanalgebühren, Schleusengebühren usw. Für weitere individuelle Kosten ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich.
  5. Jede Törnteilnahme findet ausschließlich auf eigenes Risiko statt. Ein Segeltörn ist eine sportliche Veranstaltung, die Gesundheit und Fitness von jedem Crewmitglied voraussetzt. Auf die Art des jeweiligen Törns und den Törnanforderungen wird detailliert auf unserer Webseite bc2020.de hingewiesen. Es wird kein Beförderungs- oder Pauschalreisevertrag mit bc2020 abgeschlossen.
  6. Im Sinne einer professionell gewarteten Yacht sind Mängel jeglicher Art dem Schiffsführer umgehend mitzuteilen. Sollte es Beanstandungen geben, müssen diese noch während des Törns schriftlich niedergelegt und dem Schiffsführer vor der Abreise (Ausklarieren) ausgehändigt werden. Spätere Beschwerden sind nicht relevant. Sollten Schadenersatzansprüche berechtigt sein, darf die maximale Forderung Deinen individuell bezahlten Törnpreis nicht überschreiten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schiffsführers vor.
  7. Die Yacht ist Vollkasko und Haftpflicht versichert. Du als Törnteilnehmer haftest jedoch für von Dir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, eventuelle Schadensrechnungen werden sofort vor Ort beglichen.
  8. Solltest Du Deine Reiseplanung nicht einhalten können, teile bc2020 Deinen Rücktritt bitte unverzüglich mit. Die Rücktrittskosten betragen pro Person/Schiff: bis drei Monate vor Törnbeginn 50% der Törnkosten, danach 100% der Törnkosten. Um Dich und bc2020 vor nicht vorhersehbaren Reisehindernissen zu schützen, empfiehlt bc2020 Dir den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
  9. Bis zum Törnbeginn kannst Du Dich durch eine Ersatzperson vertreten lassen. Von unserer Seite kann dem Wechsel widersprochen werden, wenn die Ersatzperson den Törnanforderungen nicht genügt. Die Ersatzperson tritt an Deine Stelle für alle Rechte und Pflichten in den Vertrag ein.
  10. Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch auf Erstattung des Törnpreises, auch nicht anteilig.
  11. Den Anweisungen des Schiffsführers ist aus Gründen der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Ein Teilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der Crew an Bord gefährdet, kann von der weiteren Törnteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer vertragsbrüchig wird und den Anordnungen des Schiffsführers wiederholt nicht nachkommt. In diesem Fall bestehen für den betroffenen Teilnehmer keine weiteren Rechtsansprüche, der Vertag erlischt. Für entstehende Folgekosten übernimmt bc2020 keine Haftung.
  12. Treten außergewöhnliche Umstände ein, z. B. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse, ist bc2020 berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird der volle Törnpreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  13. Abweichungen im Törnverlauf und in der Ausrüstung ergeben nur dann ein Recht auf entsprechende Minderung der Törnkosten, wenn sie grob fahrlässig herbeigeführt wurden und eine wesentliche Minderung des Törns darstellen. Einzelne Ausrüstungsgegenstände können gegenüber bc2020 Angaben abweichen. Dies stellt keine Minderung der Leistung dar. Kann das Schiff aus einem der genannten Gründe nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so kann der Teilnehmer nach drei Tagen den Vertrag kündigen. Er erhält in diesem Fall die vollen Törnkosten erstattet. Die Frist rechnet ab 12 Uhr des ersten Törntages bis zu einer Überliegezeit von drei Tagen. Eine anteilige Erstattung der Törnkosten kann der Teilnehmer erhalten, wenn das Schiff durch Havarie, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung länger als drei Tage überliegt, gerechnet ab 12 Uhr des ersten Törnausfalltages.
  14. Eine Haftung für Abbruch oder Verlegung des Törns ist ausgeschlossen, wenn dies durch höhere Gewalt, Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von hoher Hand hervorgerufen wird. Verlangt die Sicherheit von Schiff und Teilnehmern eine Änderung in Umfang und / oder Durchführung des Törns, so begründet dies keinen Ersatz- oder Minderungsanspruch. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Schiffsführung.
  15. Alle rechtliche Konsequenzen und Kosten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, und Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers, ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden. Gleiches gilt für Verstöße gegen §233 StGB (Menschenhandel).
  16. Bei Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie von uns (bc2020) schriftlich bestätigt werden.
  17. bc2020 behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.
  18. Gerichtsstand ist Oldenburg in Oldenburg (Deutschland).

Stand 06. März 2022